Wie in einem vorausgegangenen Artikel berichtet wurde, gibt es seit 1985 in Bayern kein Gesetz bezüglich Vergnügungssteuer mehr. Hauptsächlich diente das Gesetz dazu, dass Städte und Kommunen in Bayern Satzungen erlassen konnten, um zumindest auf diesem Wege ein Werkzeug zur Regulierung der Anzahl von Spielautomaten in der Hand zu haben.
Vor kurzem teilte die Fraktion der SPD im bayerischen Landtag mit, dass der Vorschlag zur Wiedereinführung der Vergnügungssteuer mit von der FDP abgelehnt wurde und somit keine Mehrheit fand. Es sei erinnert: in Württemberg gibt es die Vergnügungssteuer. Die Stadt hat im vorigen Jahr ca. 900.000,-Euro eingenommen. Auch wir könnten solche Einnahmen in Neu-Ulm gebrauchen um weiterhin die sozialen Bereich zu stärken.
Vielleicht ist die Einführung nach der nächsten Wahl in Bayern mit Ihrer Hilfe mehrheitsfähig.
Stadtrat Alfred Westermayer