Der Stadtrat beschließt die Teilnahme an der Fördermaßnahme „Schwerpunkt Kita, Sprache und Integration“ sowie die dafür erforderliche halbe Stelle in der Eingruppierung S 8 im Stellenplan befristet für den Förderzeitraum 01.06.2012 bis 31.05.2014.
Im Allgemeinen geht man davon aus, dass Kinder mit Migrationshintergrund besonderer Förderung, vor allem im sprachlichen Bereich, bedürfen. Neben den bestehenden Sprachfördermaßnahmen ist das Projekt „SchwerpunktKiTa Sprache und Integration“ eine hervorragende Maßnahme. Durch dieses Projekt finanziert der Staat ohne finanzielle Zusatzkosten der Stadt für die Dauer von 3 Jahren eine 50%-Stelle einer Erzieherin speziell und ausschließlich für Sprachförderung. Die staatliche Finanzierung umfasst Personalkosten samt Verwaltungskostenanteil und zusätzlich Sachkosten für Lernmaterial im Umfang von bis zu 4.500 Euro pro Jahr. Dieses Projekt wird seit August 2011 an der städtischen Kindertagesstätte Zauberwald durchgeführt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen in der KiTa Zauberwald empfiehlt die Verwaltung diese Maßnahme auch für die Bedarfsgruppen an der Vorfeldschule. Die Sprachförderung wird durch das gesamte pädagogische Team geleistet. Fallbesprechungen und Beratung für die pädagogischen Mitarbeiterinnen gehören zu den Aufgaben der spezialisierten Fachkraft ebenso wie die gezielte sprachbezogene Elternarbeit. Auch die deutschen Kinder ohne Migrationshintergrund fallen in den Bereichen Sprachfähigkeit, Sprachverständnis und Ausdrucksmöglichkeit immer mehr zurück. Die Fachkraft der Maßnahme Schwerpunktkita hat die Verbesserung des Sprachniveaus in der gesamten Einrichtung im Auge. Die Fachkraft kann im Kindergartenalltag flexibel auf aktuelle Situationen reagieren und sprachfördernde Maßnahmen gestalten. Die Effektivität der spezialisierten Sprachförderung wird durch regelmäßiges Monitoring gegenüber der kostentragenden staatlichen Regiestelle dokumentiert.
Gegen Ende 2011 wurde die Verwaltung informiert, dass eine zweite Serie dieser Maßnahme vorgesehen ist. Die Verwaltung gab vorsorglich eine Interessenbekundung ab und erhielt eine Antragsberechtigung. Um die Frist bis Ende Februar zu wahren, stellte der Fachbereich einen Förderantrag. Die Teilnahme an der Maßnahme ist damit noch nicht festgelegt. Sie ist von der Zustimmung der zuständigen Gremien abhängig.