Lieber Genosse Alfred Westermayer,
vielen Dank für Deine e-Mail vom 29.1.2014.
Wie Du sicherlich weißt, hat die SPD-Landtagsfraktion bereits in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Änderung des Art. 3 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes eingebracht. Die Gemeinden sollten durch die Aufhebung des Verbots der Erhebung einer Vergnügungssteuer die Möglichkeit erhalten, eine Steuer auf Geldspielautomaten erheben zu können. Anlass und Hauptgrund für die damalige Gesetzesinitiative war, den Städten und Gemeinden eine Möglichkeit an die Hand zu geben, dem ungehinderten Wachstum von Spielhallen aus Gründen der Bekämpfung der Glücksspielsucht bzw. der Glücksspielsuchtprävention entgegen treten zu können. Nebeneffekt der Änderung, sofern sie vom Landtag beschlossen worden wäre (die damaligen Regierungskoalitionsfraktionen CSU und FDP haben den Gesetzentwurf bekanntermaßen abgelehnt), wäre auch gewesen, den Gemeinden eine neue Einnahmequelle zu erschließen.
Der Arbeitskreis für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport der SPD-Landtagsfraktion beabsichtigt, in dieser Legislaturperiode wieder eine Initiative gegen die Spielhallenflut in den bayerischen Städten und Gemeinden und damit für die Glücksspielsuchtbekämpfung zu starten. In diesem Zusammenhang werden wir neben unserem Spielhallengesetzentwurf aus der letzten Legislaturperiode auch sicherlich wieder den Gesetzentwurf zur Änderung des KAG einbringen.
Beate Büttner Rechtsassessorin (Ass. jur) Parlamentarische Beraterin Arbeitskreis für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen Kommunalrecht, Innere Sicherheit, Strategien gegen Rechtsextremismus SPD-Landtagsfraktion