EINFÜHRUNG DER SPIELAUTOMATENSTEUER AUCH IN BAYERN

20. Oktober 2012

Nachdem die SPD Fraktion im bayerischen Landtag mit ihrem Antrag vom 17.6.2010, Drucksache 16/5171 gescheitert war, die 1985 als Bagatellsteuer abgeschaffte Spielautomatensteuer wieder einzuführen, habe ich im Jahre 2010 in den Haushaltsberatungen der Stadt Neu-Ulm darauf hingewisen, dass mit Bericht vom 17.8.2010 der Südwestpresse Ulm diese Steuer in Ulm erhoben wird und jährlich ca. 975.000 Euro einbringt.

Auf bayerischer Seite, u.a. in Neu-Ulm ist der Erlass einer entsprechenden Satzung zur Erhebung dieser Steuer nicht möglich, da das entsprechende Gesetz fehlt. Ich schlug vor doch über den Bayerischen Städtetag zu erwirken , dass dieses Gesetz wieder eingeführt wir. Mit diesem Instrumetarium könnte es gelingen die in Neu-Ulm aus dem Boden schießenden Spielhallen einzudämmen, da es dann unatraktiver wird von Ulm nach Neu-Ulm umzuziehen, da dann auch dort die Steuer zu entrichten ist. Dies wäre auch eine Hoffnung die Spielsucht einzudämmen. Wie ich nun aus der Neu-Ulmer Zeitung vom Freitag, dem 19.10.2012 erfahren habe scheint die Einführung des Gesetzes kurz bevorzustehen und aus der Kämmerei der Stadt Neu-Ulm verlautet, dass man schon 2013 mit der Erhebung der Steuer auch in Neu-Ulm rechnet. Grob geschätzt denke ich an 400- 500.000 Euro Pro Jahr. Stellt sich die Frage: Wer hat's erfunden ?

Alfred Westermayer

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