Sehr geehrter Herr Oberbürgeremeister Noerenberg,
wie in der letzte Bürgerversammlung wird immer wieder berechtigterweise der Wunsch nach einem Gehweg auf der Schlossstraße zur Halle angesprochen. Ich stelle hiermit den Antrag zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs vorab zwischen Haus N 15 und Haus Nr,. 17/3 der Schlossstraße den Gehweg zu bauen. Hier besteht die Möglichkeit , was die Straßenbreite betrifft. Ferner wäre im Bereich Haus Nr. 17/ 3 eine Querung möglich da bereits gegenüber ein Gehweg vom Parkplatz bis zur Halle besteht und dieser sogar abgesenkt und somit behindertengerecht besteht. Fehlt noch das ca. 30 m lange Teilstück entlang der Hecke wo angeblich der Grund für die Anlage eines Gehweges nicht veräußert wird. Sollte dies so bleiben wird folgendes als Übergangslösung vorgeschlagen: Durch Abmarkieren mit fluoreszierender Markierung, Beistrich 20 cm breit, wird ein inklusiv Beistrich ein 1.30 m breiter Seitenstreifen abmarkiert. Laut Definition zählt ein Seitenstreifen nicht zur Fahrbahn und ist somit auch zulässig um einen besonderen Bereich von der Fahrbahn abzugrenzen.
Die jetzige Fahrbahnbreite verengt sich durch von ca. 5,10 m auf auf ca. 2.80 m. Die Engstelle ist mit den VZ 208 und 308 (Vorrang vor dem Gegenverkeh) zu kennzeichnen. Dazu wäre zu prüfen, ob nicht insgesamt der fehlende Gehweg aus der Stellplatzrücklage mitfinanziert werden kann, da durch einen Gehweg durchaus so Mancher sein Auto stehen lässt und fußläufig zur Halle geht. Auch bei der Unterführung Gänstorbrücke wird die Mittelentnahme aus der Rücklage mit besserer Radwegeverbindung, aber auch bessere, da sicherere fußläufigeVerbindung in die Innenstadt bergründet.
M.f.G. Alfred Westermayer